Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Zuständige Stelle(n)
Melde- und Passwesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständige Mitarbeiter
Frau K. Burkert
04406 941-315
04406 941-149Herr D. Schmidt
04406 941-340
04406 941-149
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Gebühr
Gebühr
37.5 EUR (FIX)
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr
59.5 EUR (FIX)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
70 EUR (FIX)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr
92 EUR (FIX)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass




