Am Breithof 627804 Berne 04406 941-215
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz