Schwerbehindertenausweis beantragen
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift
Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Adresse
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Dieser wird je nach Aussicht der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen – je nach Art der Eintragung im Ausweis.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenbefreiung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung
- H Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl blind
- Gl gehörlos
- RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
- Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
- gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
- Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.




