Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wesermarsch
Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Michaela Duwe
04401 927-253
04401 927-100
Leistungsbeschreibung
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG (PDF2)
- Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG (PDF)
- Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG (PDF2)
- Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende (PDF)
- Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende (PDF2)
- ProstSchG: Anzeige Prostitutionsveranstaltung (pdf)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständiger Name des Betreibers
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die Prüfbehörden für die grundlegende Erlaubnis und der Anzeige der Veranstaltung können sich unterscheiden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




