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Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Europäische Patentanwälte, deren Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts in ihrem Herkunftsstaat auf einen Teil der Rechtsgebiete beschränkt ist, auf denen Patentanwälte in Deutschland tätig werden dürfen, dürfen den Beruf des Patentanwalts mit der Beschränkung auf diese Rechtsgebiete auch in Deutschland ausüben.
Die Zuständigkeit liegt beim Deutsches Patent- und Markenamt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Niedersächsisches Justizministerium