Bienenzucht und -haltung Förderung
Zuständige Stelle(n)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Bremen stellen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und –haltung zur Verfügung. Gefördert werden die Aus- und Fortbildung von Imkerinnen und Imker, sowie Honig- und Wachsanalysen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Antragstellung erfolgt durch die durchführende Imkerorganisation bzw. die für die Imkerinnen und Imker zuständige Imkerorganisation.
Druckformulare / Merkblätter
Die Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der zuständigen Stelle im Portal Förderung veröffentlicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsvordrucke nebst Anlagen, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Anträge sind vor Beginn einer Maßnahme zu stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zuwendungen werden jährlich bei der zuständigen Stelle beantragt. Der Antrag zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Maßnahme vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden i.d.R. binnen von vier Wochen beschieden.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz




