Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen anzeigen

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift

Postfach:1 01
30001 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Adresse
Archivstraße 2
30169 Hannover

Leistungsbeschreibung

Wer erstmalig als als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen tätig werden will, hat dies der zuständigen Stelle vorher schriftlich zu melden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersäsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersäsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung über rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit in anderem Staat und darüber, dass Ausübung dieser Tätigkeit nicht untersagt ist
  • Nachweis darüber, dass im Niederrlassungsstaat Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BauSVO erfüllt sein mussten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Vor Tätigkeitsbeginn ist eine schriftliche Anzeige bei der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
  • Das Nähere Verfahren wird im Einzelfall festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit drei Monate ab Eingang der schriftlichen Anzeige.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

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