Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Leistungsbeschreibung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




