Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte beantragen
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Leistungsbeschreibung
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen. Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Kosten kann Ihnen die Kursanbieterin oder der Kursanbieter sowie Ihre Krankenkasse mitteilen.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf. Dieser ist unterschiedlich – je nachdem, ob es sich um einen Kurs bei Ihrer Krankenkasse oder einen externen Kurs handelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




