Schutzimpfungen wahrnehmen
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Leistungsbeschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




