Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Leistungsbeschreibung
Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:
- Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
- Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
- Überbetriebliche Vernetzung und Beratung
Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch
- eigene Fachkräfte
- sowie finanzielle Förderung.
Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Druckformulare / Merkblätter
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Was sollte ich noch wissen?
Keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung




