Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Zuständige Stelle(n)
Standesamtswesen
Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne
Zuständiger Mitarbeiter
Frau F. Malter (Standesamt)
04406 941-345
4406 941-149
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Leistungsbeschreibung
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennte Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürliche Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Gebühr
20 EUR (FIX)
Druckformulare / Merkblätter
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Keine
Voraussetzungen
- Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
- Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sofern keine Ehe vorliegt: Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters und
- eine Geburtsurkunde des Vaters.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.




