Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Leistungsbeschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:
- eine eingehende Untersuchung
- Anleitung zu effektiver Mundhygiene
- Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern
Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.
Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft




