Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

23.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:

  • eine eingehende Untersuchung
  • Anleitung zu effektiver Mundhygiene
  • Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern 

Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft
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