Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Zuständige Stelle(n)

Apothekerkammer Niedersachsen

Postanschrift

Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine öffentliche Apotheke übernehmen oder neueröffnen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber nach. Zudem weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen. Sie versichern eidesstattlich, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständigkeit

Apothekerkammer Niedersachsen

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Telefon: 0511 39099-0

Telefax: 0511 39099-36

E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

Homepage:

http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller

  • voll geschäftsfähig sein.
  • die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker besitzen.
  • die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • eine eidesstattliche Erklärung abgeben,
    • dass Sie keine Vereinbarungen getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 des Apothekengesetzes verstoßen und
    • den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf Verlangen der zuständigen Behörde auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorlegen.
  • nachweisen, dass Sie über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume verfügen.
  • gesundheitlich geeignet sein, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.
  • mitteilen, ob Sie an einem anderen Ort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheke betreiben.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Fachlich freigegeben am

14.10.2020
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