Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen

Adresse
Am Breithof 6
27804 Berne

Zuständige Mitarbeiter

Frau K. Burkert
Telefon 04406 941-315
Telefax 04406 941-149

Herr D. Schmidt
Telefon 04406 941-340
Telefax 04406 941-149

Leistungsbeschreibung

Die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) ermöglicht eine sichere digitale Identifizierung.

Im Chip Ihres Personalausweises sind hierfür insbesondere folgende Daten gespeichert:

  • Familienname,
  • Geburtsname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Tag der Geburt,
  • Ort der Geburt,
  • Anschrift,
  • im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel,
  • Abkürzung für die Staatsangehörigkeit,
  • Dokumentenart,
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer,
  • dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
  • Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
  • Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
  • Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht, und
  • Ordensname, Künstlername.

Aktivierung

Bei der Ausstellung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ersetzen Sie diese bei der ersten Verwendung durch eine selbst gewählte sechsstellige PIN.

Wurde die Funktion nicht aktiviert, kann sie während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises jederzeit nachträglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde freigeschaltet werden.

PIN ändern oder neu setzen

Ihre PIN können Sie jederzeit über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde ändern. Eine neue PIN ist erforderlich, wenn Sie diese vergessen haben, die PIN nach mehrfacher Falscheingabe gesperrt wurde oder sie Unbefugten bekannt geworden ist.

Änderungen persönlicher Daten

Änderungen von Namen oder anderen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises berücksichtigt.

Anschriftenänderungen werden im Rahmen der An- oder Ummeldung aktualisiert; ein neuer Personalausweis ist hierfür nicht erforderlich.

Sperrung bei Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises sollten Sie die Online-Ausweisfunktion umgehend über die Personalausweisbehörde oder die Sperrhotline sperren lassen. Dadurch wird eine missbräuchliche Nutzung verhindert. Für die Sperrung über die Hotline wird das persönliche Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt.

Die elektronische Signatur ist eine separate Funktion und muss bei Verlust oder Diebstahl gegebenenfalls zusätzlich beim jeweiligen Zertifikatsanbieter gesperrt werden.

Entsperrung

Nach drei falschen PIN-Eingaben kann die Sperre mit der PUK (Entsperrnummer) aufgehoben werden. Liegt die PUK nicht vor, hilft die zuständige Personalausweisbehörde weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines gültigen deutschen Personalausweises.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis
  • Ggf. PINBrief mit Transport-PIN, PUK oder Sperrkennwort

Bei persönlicher Vorsprache gegebenenfalls ein weiterer Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Für die oben beschriebenen Leistungen fallen in der Regel keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Je nach Anliegen wenden Sie sich persönlich an die zuständige Personalausweisbehörde.

  • Aktivierung: Die Online-Ausweisfunktion wird auf Antrag aktiviert oder nachträglich freigeschaltet.
  • PIN-Änderung: Die PIN kann über die AusweisApp oder bei der Personalausweisbehörde geändert beziehungsweise neu gesetzt werden.
  • Sperrung: Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann die Online-Ausweisfunktion unverzüglich bei der Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline gesperrt werden.
  • Entsperrung: Eine gesperrte PIN kann mit der PUK entsperrt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Personalausweisbehörde eine neue PIN setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die gewünschten Änderungen oder Maßnahmen werden in der Regel unmittelbar vorgenommen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

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