Ruhen der Schulpflicht Beantragung Ergänzungsschule
Zuständige Stelle(n)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach:1 01
30001 Hannover
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Adresse
Winkelhausenstraße 12-16
49090 Osnabrück
Postanschrift
Postfach:35 69
49025 Osnabrück
Leistungsbeschreibung
Das zuständige regionale Landesamt für Schule und Bildung kann für eine Ergänzungsschule, die einen schulmäßigen Unterricht von mindestens 24 Wochenstunden erteilt, die Feststellung treffen, dass während des Besuchs dieser Ergänzungsschule die Schulpflicht ruht.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- angezeigte (oder ggfls. bereits anerkannte) Ergänzungsschule
- mind. 24 Wochenstunden schulmäßiger Unterricht
Druckformulare / Merkblätter
- schriftlicher Antrag des Trägers der Ergänzungsschule
- optional: in elektronischer Form (erlaubte Dateiformate: PDF, JPG, PNG, GIF, TIFF)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift des Schulträgers
- Name und Anschrift der Ergänzungsschule, für die das Ruhen der Schulpflicht festgestellt werden soll
- zeitliche Darstellung der Unterrichtsplanung / Stundenplanübersicht
- Lehrplan (optional)
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Antragsbearbeitung. Der entsprechende Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung sieht einen Gebührenrahmen vor (Stand Dezember 2020: 150,00 € bis 200,00 €).
Verfahrensablauf
Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie örtlich zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ein. Nach erfolgter Antragprüfung erhalten Sie -bei Vorliegen der schulgesetzlichen Voraussetzungen- als Träger der betreffenden Ergänzungsschule einen schriftlichen Bescheid über die Feststellung des Ruhens der Schulpflicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Antragsteller gelten keine besonderen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Über eine beantrage Genehmigung ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen zu entscheiden, ansonsten gilt sie nach Ablauf der Frist als erteilt.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium




