Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Druckformulare / Merkblätter

Der Emissionsmessbericht für periodische Messungen soll dem Anhang A der VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018) entsprechen.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 13. BImSchV.

Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Zuständigkeit

Die zuständigen immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden sind in Nds. die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAA) sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Welche Fristen muss ich beachten?

Periodische Messungen sind frühestens nach dreimonatigem Betrieb und spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme und anschließend wiederkehrend spätestens alle drei Jahre mindestens an drei Tagen durchführen zu lassen. Der Messbericht ist der zuständigen Behörde innerhalb von zwölf Wochen nach Durchführung der Messung vorzulegen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungs-motoranlage betreiben, müssen Sie zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer oder einem anerkannten Sachverständigen ermitteln lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Emissionsmessbericht
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