Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 95.1.6 an.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitaufwand.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Für den Beitritt einzelner Grundbesitzer fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 95.1.6 an.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitaufwand.
Rechtsgrundlage
Druckformulare / Merkblätter
Den Antrag auf Anerkennung können Sie formlos per E-Mail oder per Post bei der zuständigen Stelle einreichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat 406 „Forstpolitik, Jagd, Holzwirtschaft“.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung erfüllen sein:
- Sie muss eine juristische Person des Privatrechts sein;
- Sie muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken;
- Ihre Satzung oder ihr Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über
- Ihre Aufgabe;
- Die Finanzierung der Aufgabe;
- Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Wenn dabei keine Mängel festgestellt werden können, erhalten Sie anschließend einen Bescheid mit der Anerkennung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und Fördermittel nutzen wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Eine Forstwirtschaftliche Vereinigung ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder Waldwirtschaftsgenossenschaften. Die Forstwirtschaftliche Vereinigung verfolgt das Ziel, die forstwirtschaftliche Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
Dazu dürfen nur folgende Aufgaben durch die Forstwirtschaftliche Vereinigung übernommen werden:
- Unterrichtung und Beratung der Mitglieder sowie Beteiligung an der forstlichen Rahmenplanung
- Koordinierung des Absatzes,
- marktgerechte Aufbereitung und Lagerung der Erzeugnisse
- Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag auf Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Satzung
- Beschreibung über die Größe der zu bewirtschaftenden Fläche
- Einladung und Protokoll der Gründung
- Mitgliederliste




