Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten

Adresse
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Adresse
Hohnsen 4
31134 Hildesheim

Hochschule Emden/Leer

Adresse
Constantiaplatz 4
26723 Emden

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)

Adresse
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt

Adresse
Neues Haus 1
30175 Hannover

Hochschule Osnabrück

Adresse
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)

Adresse
Weserstraße 52
26931 Wehrder

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)

Adresse
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)

Adresse
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Leibniz Universität Hannover

Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover

Leuphana Universität Lüneburg

Adresse
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg

Medizinische Hochschule Hannover

Adresse
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Adresse
Leibnizufer 9
30169 Hannover

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Adresse
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel


(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Adresse
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postanschrift

Postfach:71 11 80
30545 Hannover


(Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten)

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat

Adresse
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Universität Göttingen

Adresse
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
Postanschrift

Postfach:3744
37085 Göttingen

Universität Göttingen (Universitätsmedizin)

Adresse
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen

Universität Hildesheim

Adresse
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Universität Oldenburg

Adresse
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)

(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Universität Osnabrück

Postanschrift
Neuer Graben 29
Postfach:4469
49074 Osnabrück

Leistungsbeschreibung

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen: 
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover

Zuständigkeit

Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen: 
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben

Druckformulare / Merkblätter

Es genügt ein formloser Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)

Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:

  • Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
  • eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
  • Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
  • Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen

Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf

  • Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
  • Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
  • Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)

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