Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Rechtsgrundlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Druckformulare / Merkblätter

Die Schriftorm ist erforderlich.

Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

Persönliches Erscheinen ist nicht nötig. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
  • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

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