Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Druckformulare / Merkblätter
Die Schriftorm ist erforderlich.
Eine formlose Antragsstellung ist möglich.
Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
- Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
- Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.




