Fundmeldung von archäologischen Überresten

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Adresse
Scharnhorststr. 1
30175 Hannover

Leistungsbeschreibung

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

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