Aufnahme eines Denkmals in das Kulturdenkmalverzeichnis beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Adresse
Scharnhorststr. 1
30175 Hannover

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

28.09.2022

Leistungsbeschreibung

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in diese Liste ist deklaratorisch, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es dort geführt wird, weil es die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Das Verzeichnis wird daher „nachrichtlich“ geführt und bindet in erster Linie die Verwaltung.

Damit ein Objekt, eine bauliche Anlage oder eine Fläche, in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen wird, müssen Sie einen Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege stellen. Anschließend wird die Art des Denkmals geprüft; bei Erfüllung der Voraussetzungen werden die betroffenen Gemeinden, die unteren Denkmalschutzbehörden sowie die Eigentümer über das Ergebnis informiert.

Das Denkmal wird anschließend vom Landesamt für Denkmalpflege in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen.

Je nach Art des Denkmals erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Angaben sollten so umfangreich wie möglich sein, um die Prüfung der Denkmaleigenschaft zu ermöglichen. Bedarf es der Ermittlung weiterer Grundlagen, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von den vorhandenen Informationen zu dem aufzunehmenden Objekt.

Voraussetzungen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann den Antrag stellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Adressangaben des Denkmals
  • Ggf. Vollmacht

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den optionalen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die Art des Kulturdenkmals wird festgestellt.
  • Es werden die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturdenkmale geprüft.
  • Die betroffenen Stellen und Personen werden gehört und informiert sowie das Rücklaufergebnis der Hörung berücksichtigt.
  • Wenn alle Schritte durchgeführt wurden, wird das Denkmal eingetragen und Sie erhalten einen Bescheid oder eine Benachrichtigung.
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