Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Soll die Praxis eines/einer verstorbenen Steuerberaters/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Gebühr

Gebühr
155 EUR (FIX)

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Monat

Druckformulare / Merkblätter

Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Zuständigkeit

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag (Original)

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