Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Soll die Praxis eines/einer verstorbenen Steuerberaters/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Gebühr
Gebühr
155 EUR (FIX)
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Druckformulare / Merkblätter
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
An wen muss ich mich wenden?
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Voraussetzungen
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag (Original)




