Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Martin Albracht
Telefon 04401 927-268
Telefax 04401 927-100

Herr Carsten Flemming
Telefon 04401 927-265

Frau Sonja Günther
Telefon 04401 927-414

Frau Juliane Herrmann
Telefon 04401 927-481

Herr Jonas Hotze
Telefon 04401 927-749

Frau Antonietta Kern
Telefon 04401 927-735
Telefax 04401 927-100

Frau Patricia Kofmansky
Telefon 04401 927-415
Telefax 04401 927-100

Frau Jantje Lede
Telefon 04401 927-292
Telefax 04401 927-100

Frau Kirsten Mertinkat
Telefon 04401 927-483

Frau Katarzyna Rychlicka
Telefon 04401 927-676
Telefax 04401 927-100

Herr Christian Wemken
Telefon 04401 927-674

Frau Kira Wöhst
Telefon 04401 927-478
Telefax 04401 927-100

Leistungsbeschreibung

Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.

Mögliche Hilfen sind:

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten,
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen,
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen,
  • Unterstützung bei Behördengängen.
  • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche,
  • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern,
  • Hilfe zur Verselbständigung.

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.

Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
  • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kannkönnen zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

Das Jugendamt beauftragt in der Regel einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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