Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Bearbeitungsdauer
Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben




