Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postanschrift

Postfach:39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

13.07.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei der zuständigen Stelle abgeben.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung von Produkten aus fremden Erzeugnissen müssen Sie

  • als niedersächsischer Winzer beim (LAVES),
  • im Übrigen bei Ihrem zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt einreichen.

Zuständigkeit

(LAVES) für niedersächsische Winzer,

im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

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