Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Tim Brunssen
Telefon 04401 927-234
Telefax 04401 927-100

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Tagesjagdschein beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Gebühr

Verwaltungsgebühr
20 EUR (FIX)

Zu der Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro kommt die Jagdabgabe in Höhe von 10 Euro hinzu.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtchaft und Verbraucherschutz

Druckformulare / Merkblätter

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung
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