Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Sicherheit&Ordnung
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Tim Brunssen
04401 927-234
04401 927-100
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.
Ein Falknerjahresjagdschein wird nur für ein oder für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Druckformulare / Merkblätter
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Welche Gebühren fallen an?
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Verwaltungsgebühr
7.5 EUR (FIX)
Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)
Verwaltungsgebühr
17.5 EUR (FIX)
Verwaltungsgebühr
35 EUR (FIX)
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Jagdschein oder eingeschränkter Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung




