Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen
Zuständige Stelle(n)
Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“
Datenauskunft und Geltendmachung anderer Betroffenenrechte nach DSGVO
Landeskriminalamt Niedersachsen
Adresse
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Adresse
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Polizeiakademie Niedersachsen
Adresse
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg (Weser)
Polizeidirektion Braunschweig
Adresse
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig
Polizeidirektion Göttingen
Adresse
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen
Polizeidirektion Hannover
Adresse
Waterloostraße 9
30169 Hannover
Polizeidirektion Lüneburg
Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Polizeidirektion Oldenburg
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Polizeidirektion Osnabrück
Adresse
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI)
Adresse
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Leistungsbeschreibung
Betroffene Personen können von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber grds. nur noch mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
• Grundbucheinträge
• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
• Zeugnisse
Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin verarbeitet werden. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.
Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.
Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst, dem der Behördenfinder vorgeschaltet ist. Dort können Sie die Behörde auswählen, gegenüber der Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen wollen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll
Voraussetzungen
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn Sie:
• die Berichtigung falscher Daten verlangt haben solange die datenverarbeitende Stelle dieses Verlangen prüft,
• Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben solange noch geprüft werden muss, ob nicht eventuell das Interesse der datenverarbeitenden Stelle überwiegt,
• im Falle einer unrechtmäßigen Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen oder
• die datenverarbeitende Stelle Ihre Daten zwar nicht mehr benötigt, Sie selbst diese aber noch für eigene Zwecke benötigen.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres Personalausweises
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.
Verfahrensablauf
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online verlangen:
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Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
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Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.
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Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
-
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich verlangen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich eingeschränkt werden, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Einschränkung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung




