Bezahlen der Semesterbeiträge und weitere anfallende Gebühren an der Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Adresse
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Adresse
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Adresse
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt
Adresse
Constantinplatz 4
26691 Emden
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Adresse
Neues Haus 1
30175 Hannover
Hochschule Osnabrück
Adresse
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat
Adresse
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
(Gebäude AF)
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Adresse
Weserstraße 52
26931 Wehrder
(Immatrikulations- und Prüfungsamt)
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Adresse
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
(Immatrikulations- und Prüfungsamt)
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Adresse
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
(Immatrikulations- und Prüfungsamt)
Leibniz Universität Hannover
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Leuphana Universität Lüneburg
Adresse
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Medizinische Hochschule Hannover
Adresse
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Adresse
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
(Mailadresse des Immatrikulationsamts)
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Adresse
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postanschrift
Postfach:71 11 80
30545 Hannover
(Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten)
Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adresse
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale
Adresse
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
Universität Hildesheim
Adresse
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Universität Oldenburg
Adresse
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
(Mailadresse des Immatrikulationsamts)
Universität Osnabrück - Studierendensekretariat
Adresse
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück
Universität Vechta - ServicePoint
Adresse
Driverstraße 23
49377 Vechta
Leistungsbeschreibung
Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat um sich für dieses Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich beispielhaft zusammen aus:
- Verwaltungskostenbeitrag
- Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
- Beitrag für die Studierendenvertretung
- Beitrag zum Studentenwerk (Mensa)
- Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, FahrradVerleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)
Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren und Entgelte, wie z.B.
- Langzeitstudiengebühren
- studiengangsspezifische Gebühren
- Studiengebühren (für Senioren)
Die Zusammensetzung des Semesterbeitrags wird auf den Webseiten der Hochschulen bekannt gemacht. Über den individuell zu zahlenden Betrag wird im Studierendenportal informiert.
Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.
Der Semesterbeitrag dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.
Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den Webseiten der Hochschulen bzw. der Asten und Studentenwerke zu finden.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.
Sind Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben, müssen Sie jedes Semester Ihre Einschreibung bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.
Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag ggf. zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.
Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung ggf. inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Ihnen droht dann die Exmatrikulation.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei der Einschreibung ist möglicherweise der Überweisungsbeleg notwendig, bei der Rückmeldung sind meist keine Unterlagen erforderlich
Bitte beachten Sie die hochschulspezifischen Regelungen
- Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer
Welche Gebühren fallen an?
- Es ist möglich, dass je nach Zahlungsart und Geldinstitut Überweisungs- oder andere Transferkosten für die Zahlenden anfallen.
Verfahrensablauf
- Der Semesterbeitrag ggf. inkl. weiterer Gebühren ist in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule fristgerecht zu überweisen
- Bei der Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel Angabe der Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, des Namens und gegebenenfalls des aktuellen Semesters
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hochschulen haben unterschiedliche Fristen. Diese werden auf den Webseiten der Hochschulen, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege der Hochschulen veröffentlicht.
Üblicherweise liegt die letzte Frist zum Zahlungseingang rund 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Semesters innerhalb des Rückmeldezeitraums.
Für verspätete Rückmeldungen ist ggf. eine Säumnisgebühr innerhalb einer vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann in der Regel bis zu einer Woche dauern, abhängig von der Banklaufzeit.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bewerbenden und Studierenden müssen die Semesterbeiträge und ggf. weiterer Gebühren zahlen.
Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.
Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.
Zu viel gezahlte Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt oder mit dem Rückmeldebetrag für das Folgesemester verrechnet. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.
Rechtsgrundlage
Immatrikulationsordnungen der Hochschulen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Fachlich freigegeben am
Onlinedienste
- Berwerbungs- und Studierendenportal der Hochschule Osnabrück
- Hochschulportal der TU Braunschweig
- Online-Services der Universität Vechta
- Hochschulportal der HBK Braunschweig
- Online-Portal der Universität Hildesheim
- Studienportal der Universität Göttingen
- Hochschulportal der HAWK Hildesheim
- Hochschulportal der MHH
- Online-Portal der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Jade Hoschule eCampus
- Online-Portal der Universität Oldenburg
- Studienportal der TU Clausthal
- MyCampus (Universität Lüneburg)
- Online-Portal der Universität Osnabrück
- eCampus Hochschule Emden/Leer
- Hochschulportal der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover




