Frühere Studienleistungen anerkennen und außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen lassen

Zuständige Stelle(n)

Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten

Adresse
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Adresse
Hohnsen 4
31134 Hildesheim

Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)

Adresse
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)

Hochschule Emden/Leer - Immatrikulations- und Prüfungsamt

Adresse
Constantinplatz 4
26691 Emden

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt

Adresse
Neues Haus 1
30175 Hannover

Hochschule Osnabrück

Adresse
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück

Hochschule Osnabrück - Geschäftsbereich Studierendensekretariat

Adresse
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
(Gebäude AF)

Jade Hochschule (Standort Elsfleth)

Adresse
Weserstraße 52
26931 Wehrder

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Oldenburg)

Adresse
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)

Adresse
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven

(Immatrikulations- und Prüfungsamt)

Leibniz Universität Hannover

Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover

Leuphana Universität Lüneburg

Adresse
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg

Medizinische Hochschule Hannover

Adresse
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Adresse
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel


(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Adresse
Bünteweg 2
30559 Hannover
Postanschrift

Postfach:71 11 80
30545 Hannover


(Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten)

Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat

Adresse
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Universität Göttingen - Servicebüro Studienzentrale

Adresse
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen

Universität Hildesheim

Adresse
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Universität Oldenburg

Adresse
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)

(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Universität Osnabrück - Studierendensekretariat

Adresse
Neuer Graben 27
49001 Osnabrück

Universität Vechta - ServicePoint

Adresse
Driverstraße 23
49377 Vechta

Verfahrensablauf

Das genaue Verfahren hängt von der jeweiligen Hochschule ab. Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung oder Anrechnung in folgenden Schritten:

  • Informieren Sie sich über das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren an Ihrer Hochschule, lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
  • Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die Hochschule prüft Ihren Antrag. Bei der Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen: Inhalte, Lernergebnisse, Kompetenzen; Niveau, zum Beispiel Bachelor oder Master; zeitlicher Umfang beziehungsweise der Arbeitsaufwand, ausgedrückt in ECTS-Credits. Bei der Prüfung spielt auch das Qualifikations- bzw. Studiengangsprofil des früheren Studiengangs und die Anerkennung der früheren Bildungseinrichtung eine Rolle. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfolgt eine Anerkennung.

Anrechnungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erwerbenden Leistungen erfolgen.

Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten ergeben, kommt die Hochschule gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.

Die Hochschule teilt Ihnen nach der Prüfung die Entscheidung über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung mit und stuft Sie gegebenenfalls in ein höheres Fachsemester ein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beantragung auf Anerkennung von Studienleistungen oder Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen regelt jede Hochschule selber.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Hochschule und dem konkreten Anliegen.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist liegt nicht vor.

Leistungsbeschreibung

Sie können sich Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln.

Sie können sich auch außerhochschulische Kompetenzen anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Diese können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. Informieren Sie sich über Details an Ihrer zuständigen Hochschule.

Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen Prüfungsleistungen werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang anerkannt.

Mit der Anerkennung von Studienleistung oder der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen können Sie sich ggf. in ein höheres Fachsemester einstufen lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen für die Anerkennung und Anrechnung früherer Studienleistungen und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen bei der jeweiligen Hochschule informieren. Vorherige Auskünfte von Lehrenden oder Beratungsstellen der Hochschulen sind nicht rechtsverbindlich.

Druckformulare / Merkblätter

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Rechtsgrundlage

Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

An wen muss ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule
 

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihre bisherigen Studienleistungen nachweisen können, zum Beispiel in Form von gleichwertigen Leistungen, bescheinigt durch eine anerkannte Hochschule.
  • Sie können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen in Form von Zeugnissen und anderen Praxisbescheinigungen nachweisen.
  • Die Hochschule, bei der Sie den Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung gestellt haben, prüft und entscheidet über den Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen oder auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
  • Nachweise zur erbrachten Leistung, zum Beispiel eine Leistungsübersicht oder ein Transcript of Records
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte, zum Beispiel eine Modulbeschreibung
  • Unterlagen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungen, zum Beispiel Zeugnisse oder Praxisbescheinigungen
  • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen.
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