Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Leistungsbeschreibung

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Zuständigkeit

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)

Welche Gebühren fallen an?

200,00 €

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

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