Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Leistungsbeschreibung
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.
Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
- Inhalte der Qualifikation
- Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 600
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz




