Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
Zuständige Stelle(n)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
- im Hygienebereich,
- als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
- als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
- fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referierende und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
- erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Eine Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Juli 2021 auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Informationen über Biozid-Produkte und deren Verwendung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz




