Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.

Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum inner-betrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.

Ändern sich die Aufgaben oder Befugnisse der/des bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder scheidet der/die bestellte Strahlenschutzbeauftragte/r aus und Sie bestellen einen neuen Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren. 

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen

Zuständigkeit

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen

Voraussetzungen

  • Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.
  • Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben und die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die festgelegten Aufgaben und Befugnisse oder deren Änderung
  • Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. Aktualisierungen

Welche Gebühren fallen an?

Im Mitteilungsverfahren findet keine Zahlung statt. Die Zahlung erfolgt durch den Mitteilenden, erst nach Erhalt der Bestätigung samt Gebührenbescheid, per Überweisung.

Verfahrensablauf

  • Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
  • Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung ist unverzüglich bei der Behörde abzugeben.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

28.11.2023
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