Berichtigung unrichtiger und vervollständigen unvollständiger personenbezogenen Daten verlangen

Zuständige Stelle(n)

Datenauskunft und Geltendmachung anderer Betroffenenrechte nach DSGVO

Landeskriminalamt Niedersachsen

Adresse
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Adresse
Schiffgraben 12
30159 Hannover

Polizeiakademie Niedersachsen

Adresse
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg (Weser)

Polizeidirektion Braunschweig

Adresse
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig

Polizeidirektion Göttingen

Adresse
Groner Landstraße 51
37081 Göttingen

Polizeidirektion Hannover

Adresse
Waterloostraße 9
30169 Hannover

Polizeidirektion Lüneburg

Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Polizeidirektion Oldenburg

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Polizeidirektion Osnabrück

Adresse
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI)

Adresse
Tannenbergallee 11
30163 Hannover

Leistungsbeschreibung

Betroffene Personen können von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten berichtigt werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind.

Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden, jedoch nur unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand

• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse

• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern

• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer

• Grundbucheinträge

• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten

• Zeugnisse

Die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst, dem der Behördenfinder vorgeschaltet ist. Dort können Sie die Behörde auswählen, von der Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung personenbezogener Daten verlangen wollen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.

Voraussetzungen

Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet haben. Sie können nur ihre eigenen personenbezogenen Daten berichtigen oder vervollständigen lassen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.

Verfahrensablauf

Eine Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.

Berichtigung online verlangen:

• Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.

• Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.

• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.

• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.

Berichtigung schriftlich verlangen:

• Ihren Antrag können Sie formlos stellen.

• Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI)

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