Weiterbildungsstipendium im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Voraussetzungen

Die Bewerber/innen müssen eine Ausbildung absolviert haben die bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingetragen ist.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Die Bewerber/innen stellen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Wenn sie aufgenommen werden können sie Anträge auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen. 

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Leistungsbeschreibung

Begabte und leistungsbereite junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung können Fördermittel für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen. 

Es werden bis zu 80% der Maßnahmenkosten von anspruchsvollen Weiterbildungen gefördert. Die Förderung richtet sich an Begabte und leistungsbereite junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Die Fördermaßnahme erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss der Maßnahmenkosten.

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Aus- Fortbildung und Landjugend

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Zuständigkeit

nicht angegeben

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