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Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Das Kassenzeichen ist anzugeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Übertragung einer Erlaubnis schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte: