Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Leistungsbeschreibung

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufhebungsantrag

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG)

Voraussetzungen

Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

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