Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Zuständige Stelle(n)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

Zuständigkeit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein.
  • Die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen.
  • Ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache.
  • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
  • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
  • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
  • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Personalausweis (Kopie beide Seiten), bei Doktorgrad Promotionsurkunde, Führungszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen zudem Gebühren für das jeweilige Gutachten an. Diese liege je nach Aufwand zwischen 150-300€ Euro.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde.

Sie können den Antrag mit den Dokumenten elektronisch senden.

Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen sind für Antragssteller*innen nicht vorgegeben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Fall.

Was sollte ich noch wissen?

Bei fehlender Vollständigkeit der Antragsunterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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