Feststellung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuerinnen und Betreuer beantragen

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brake

Adresse
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)

Amtsgericht Oldenburg

Postanschrift

Postfach:24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Landgericht Oldenburg

Adresse
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Oberlandesgericht Oldenburg

Adresse
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Als berufliche/r Betreuer/in können Sie die Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe beantragen.

Die Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.  

An wen muss ich mich wenden?

Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  

Zuständigkeit

Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  

Voraussetzungen

  • Sie müssen berufliche/r Betreuer/in sein.
  • Sie wurden durch Ihre Stammbehörde (vorläufig) registriert.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Einstufung
  • Registrierungsbescheid
  • Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis in beglaubigter Form)

 

Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 schon länger als drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben:

  • Nachweis der langjährigen berufsmäßigen Betreuertätigkeit (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2020 wirksam geworden ist)

 

Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die zwar schon vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben, jedoch noch nicht länger als drei Jahre:

  • Nachweis der berufsmäßigen Betreuertätigkeit bereits vor dem 01.01.2023 (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2023 wirksam geworden ist)
  • Bestätigung der Stammbehörde, dass die erforderliche Sachkunde gem. §§ 32 Abs. 2 S. 2, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BtOG nachgewiesen wurde

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.

  • Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
  • Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
  • Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.

Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:

  • Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Was sollte ich noch wissen?

Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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