Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben
Zuständige Stelle(n)
Apothekerkammer Niedersachsen
Postanschrift
Postfach:11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Leistungsbeschreibung
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen
- Landesprüfungsamt -
30163 Hannover
Zuständigkeit
nicht angegeben
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftliche Verzichtserklärung
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung




