Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Zuständige Stelle(n)
Ingenieurkammer Niedersachsen
Adresse
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Leistungsbeschreibung
Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.
An wen muss ich mich wenden?
Ingenieurkammer Niedersachsen
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Niedersachsen
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensablauf
Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer
Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.




