Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover

Leistungsbeschreibung

Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.

An wen muss ich mich wenden?

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständigkeit

Ingenieurkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensablauf

Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer

Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Fachlich freigegeben am

06.11.2024
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