Leistungen der schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Postanschrift

Postfach:10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim

Leistungsbeschreibung

Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als geschädigte Person sowie als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person eines Opfers Anspruch auf bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz. Kinder und Jugendliche können an insgesamt 18 Sitzungen teilnehmen.

Die ersten 5 Sitzungen können Sie als Sofortmaßnahme auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es die ersten 8 Sitzungen. Sie müssen aber spätestens nach der zweiten Sitzung einen Kurzantrag im Rahmen der Sozialen Entschädigung stellen.

Sie können sich nur in Traumaambulanzen behandeln lassen, mit denen die Verwaltungsbehörden einen Vertrag haben.

Für die Behandlung in den Traumaambulanzen gilt ein sogenanntes Erleichtertes Verfahren. Es genügt, wenn eine Prüfung ergibt, dass Sie durch ein bestimmtes schädigendes Ereignis betroffen sein können und der dargestellte Sachverhalt wahr sein kann.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständigkeit

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Aus Ihrer Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
  • Als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person von Betroffenen sind Sie selbst psychisch beeinträchtigt.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die erste Sitzung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten Ihrer akuten Belastung durchführen.

Die Behandlung in der Traumaambulanz müssen Sie spätestens nach Ihrer zweiten Sitzung beantragen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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