Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Adresse
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)

Leistungsbeschreibung

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

  • Fett- und Eiweißgehalt
  • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
  • Gehalt an somatischen Zellen
  • Gefrierpunkt

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Probenahme
  • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
  • Güteuntersuchung
  • Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

An wen muss ich mich wenden?

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Zuständigkeit

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Voraussetzungen

Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.

Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
  • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
  • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

 Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

28.02.2025
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