Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Adresse
Schiffgraben 12
30159 Hannover

Leistungsbeschreibung

Wer Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis beziehungsweise eine Lizenz. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat. Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ein Spieleanbieter oder eine Spieleanbieterin ohne Erlaubnis Glücksspiel anbietet und durchführt, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln. Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

 

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Zuständigkeit

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

 

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Voraussetzungen

Sie haben einen nachvollziehbaren Hinweis auf unerlaubtes Glücksspiel.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

 

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.

Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.

Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.

Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.

Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 8 Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.

In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst inhaltlich zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

13.11.2025
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