Änderung der Vergütungsstufe für berufliche Betreuerinnen und Betreuer beantragen
Zuständige Stelle(n)
Amtsgericht Brake
Adresse
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Amtsgericht Oldenburg
Postanschrift
Postfach:24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Adresse
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Landgericht Oldenburg
Adresse
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Oberlandesgericht Oldenburg
Adresse
Richard-Wagner-Platz 1 1
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beruflicher Betreuer sind und bereits in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe eingestuft wurden, haben Sie bei Änderung Ihres Bildungsabschlusses die Möglichkeit, auch die Änderung der Vergütungsstufe zu beantragen.
Die Änderung Ihrer Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.
An wen muss ich mich wenden?
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständigkeit
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Ihr Bildungsabschluss hat sich geändert.
- Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Änderung der Vergütungsstufe
- Qualifikationsnachweis (höchster Bildungsabschluss in beglaubigter Form)
ggf. bereits ergangener Feststellungsbescheid
Welche Gebühren fallen an?
Keine Kosten
Verfahrensablauf
Die Änderung der Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (bereits ergangener Feststellungsbescheid, neuester höchster Bildungsabschluss) bei.
- Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die Änderung der Vergütungsstufe online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag über das Online-Portal und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und dem Prüfungsumfang ab.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium




