Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte beantragen

Zuständige Stelle(n)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2025

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig in der Behörde vorliegen.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist ist nicht festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Freiverkaufszertifikate enthalten keine Befristung. Sie bestätigen den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats entscheidet jedes Empfängerland selbst.

Leistungsbeschreibung

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Oder sind Sie für dieses Produkt vom Hersteller als Bevollmächtigter benannt?  Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin ein Freiverkaufszertifikat aus.

Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Gebühr

Gebühr
130 EUR (FIX)

Für die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikat für ein Medizinprodukt.

Gebühr
35 EUR (FIX)

Zusätzlich für jedes weitere Medizinprodukt.

Gebühr
25 EUR (FIX)

Für jede Mehrausfertigung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.

Zuständigkeit

Zuständig sind in Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Konformitätserklärung(en)
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Voraussetzungen

  • Produkt muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) entsprechen.
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
  • Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde stellt das Freiverkaufszertifikat aus.

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